08.07.01.06 (Mitte) Punktschweißen (2)
- Laufende Nr
- 625
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.07
- SYS_3
- 08.07.01
- SYS_4
- 08.07.01.06
- ORGEINHEIT
- Verbinden
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Schweißen
- ERAAA
- Punktschweißen (2)
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 2
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Einrichten des Schweißarbeitsplatzes und Schweißen von Teilen
Arbeitsplatz und Schweißanlage vorbereiten, Teile bereitstellen, in Vorrichtung einlegen und festspannen. Schweißpunkte nach Vorgabe (Markierungen, Längenabstände nach Augenmaß) setzen. Qualitätsprüfung nach Vorgabe durchführen. Bei Qualitätsabweichungen oder bei Störungen festgestellte Mängel beheben bzw. nach Rücksprache mit zuständiger Stelle beheben lassen. Elektroden nachbearbeiten oder wechseln und Schweissparameter einstellen; Elektroden nach Bedarf säubern.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Zweckgerichtete Einarbeitung und Übung bis zu 6 Monaten.